In Baden-Württemberg ist 2020 als das Jahr gegen Kinderarmut ausgerufen worden. Das Sozialministerium stellt extra Gelder zur Verfügung, Zahlreiche Veranstaltungen und Projekte wurden ins Leben gerufen. Dann kam das Corona-Virus und allen wurde schlagartig klar, dass sich dieses Problem nachhaltig verschärft mit ausfallenden Unterstützungsangeboten, fehlender Erreichbarkeit und Betreuung beziehungsweise den technischen und personellen Anforderungen ans Homeschooling. Umso wichtiger ist es dem PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, auf die Aspekte der Armut für Kinder hinzuweisen. Denn hier werden Grundlagen für spätere Lebensläufe gelegt.
Das Aufwachsen in Armut zu verhindern ist eine staatliche Verpflichtung. Daher setzt sich der PARITÄTISCHE Landesverband Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landespolitik dafür ein, der Armut in unserem Land offensiv mit entschlossenen und nachhaltigen Maßnahmen den Kampf anzusagen.
Armut bestimmt nicht nur die Gegenwart von Familien, sie schränkt auch die Chancen von Kindern in der Zukunft ein. Die Gefahr ist groß, dass sich Benachteiligungen über Generationen verfestigen und so aus Kindern armer Eltern, die Eltern armer Kinder werden.
Das Problem in Deutschland ist, dass diese Kinderarmut hausgemacht ist. Wir sind ein ungeheuer reiches Land, mit über 3 Billionen Euro Inlandsprodukt bräuchten wir Armut nicht dulden, wir könnten sie beseitigen, aber es passiert nichts.
Beim Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen, sind wir auf die Zusammenarbeit mit Kommunen, Kirchen, der freien Wohlfahrtspflege und vielen weiteren Akteuren angewiesen.
Existenzminimum für Kinder
Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Wir halten dies primär für ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen.
Kinder, die von Armut betroffen sind, schämen sich für ihre Situation. Sehr viele ziehen sich zurück und verleiren die Hoffnung an die Zukunft und an sich selbst. Hinzu kommt, dass gesundes Essen meistenst teurer ist als Fast-Food. So ist es nicht zu vermeiden, dass Eltern das knappe Geld für nicht für gesunde Lebensmittel ausgeben können. Der Mangel an ausgewogener Ernährung führt in vielen Fällen zu Krankheiten wie Übergewicht, wodurch die Kinder in ihrem Umfeld noch mehr Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung erfahren.
Eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung und eine bedarfsgerechte Bemessung der familien und sozialpolitischen Leistungen an einem neu und transparent berechneten Existenzminimum für Kinder, das auch die finanziellen Bedarfe für Bildung und Teilhabe berücksichtigt ist längst überfällig. Daher setzt sich der PARITÄTISCHE im Bündnis Kindergrundsicherung für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienleistungen ein und fordert eine Vielzahl von Leistungen zu einer neu berechneten Kindergrundsicherung zusammenzufassen.
Die Kindergrundsicherung ist eine Bündelung aller kinderbezogenen Geldleistungen mit dem Ziel, die Kinderarmut in Deutschland nachhaltig und wirkungsvoll bis auf fünf Prozent zu verringern. Der Grund für die Umgestaltung der Kinder- und Familienförderung ist unter anderem die hohe Rate der Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlages und die regelmäßige Kleinrechnung der Kinderregelsätze. In der Höhe sind die Leistungen nicht ausreichend, um das Existenzminimum zu sichern.
Weiterführende Informationen zur Kindergrundsicherung können Sie gerne hier nachlesen.
Existenzminimum für Kinder
Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Wir halten dies primär für ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen.
Kinder, die von Armut betroffen sind, schämen sich für ihre Situation. Sehr viele ziehen sich zurück und verleiren die Hoffnung an die Zukunft und an sich selbst. Hinzu kommt, dass gesundes Essen meistenst teurer ist als Fast-Food. So ist es nicht zu vermeiden, dass Eltern das knappe Geld für nicht für gesunde Lebensmittel ausgeben können. Der Mangel an ausgewogener Ernährung führt in vielen Fällen zu Krankheiten wie Übergewicht, wodurch die Kinder in ihrem Umfeld noch mehr Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung erfahren.
Eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung und eine bedarfsgerechte Bemessung der familien und sozialpolitischen Leistungen an einem neu und transparent berechneten Existenzminimum für Kinder, das auch die finanziellen Bedarfe für Bildung und Teilhabe berücksichtigt ist längst überfällig. Daher setzt sich der PARITÄTISCHE im Bündnis Kindergrundsicherung für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienleistungen ein und fordert eine Vielzahl von Leistungen zu einer neu berechneten Kindergrundsicherung zusammenzufassen.
Die Kindergrundsicherung ist eine Bündelung aller kinderbezogenen Geldleistungen mit dem Ziel, die Kinderarmut in Deutschland nachhaltig und wirkungsvoll bis auf fünf Prozent zu verringern. Der Grund für die Umgestaltung der Kinder- und Familienförderung ist unter anderem die hohe Rate der Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlages und die regelmäßige Kleinrechnung der Kinderregelsätze. In der Höhe sind die Leistungen nicht ausreichend, um das Existenzminimum zu sichern.
Weiterführende Informationen zur Kindergrundsicherung können Sie gerne hier nachlesen.
Grundsicherungsleistung oder Armutszeugnis?
„Hartz VI bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort auf unsere Solidargemeinschaft auf Armut“ sagte im Frühjahr 2018 Jens Spahn als Gesundheitsminister in spe und befand, dass in Deutschland auch ohne die Tafeln niemand hungern müsste. Dass Kinderarmut in Deutschland nicht gleichbedeutend mit Obdachlosigkeit oder fehlender Nahrung ist, ist Tatsache. Hier haben Familien, die von Armut betroffen sind, in der Regel eine gesicherte Existenz, müssen jedoch oft nur mit dem Nötigsten zurecht kommen. Täglich eine warme Mahlzeit ist für viele Kinder auch in unserem Land nicht selbstverständlich. Sie müssen auf vieles verzichten, was für andere Gleichaltrige selbstverständlich ist. Daher ist und bleibt Armut in unserem Land nicht nur ein materielles, sondern vor allem ein gesellschaftliches Problem, welches sich auf die soziale Integration von Kindern auswirkt.
Die Äußerung von Spahn trifft alle Langzeitarbeitslosen, prekär Beschäftigte und Alleinerziehende wie eine schallende Ohrfeige ins Gesicht und ignoriert all die Bestrebungen dieser Menschen sich aus der Armutsfalle zu retten. Solche Aussagen verdeutlichen, dass Volksvertreter*innen sich sehr weit vom Volk und ihren Bedürfnissen entfernt sind. Aber auch das Bild von Hartz IV Empfänger*innen in der Gesellschaft ist geprägt von Stigmatisierungen, Verachtung und Vorwürfen.
Wieviel steht den Leistungsberechtigten zu?
Aktuell liegt der Hartz IV Regelsatz bei 432 Euro für alleinstehende Personen ohne Kinder und iliegt um 8 Euro höher als im Vorjahr. Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 389 Euro. Nach der Neuregelung 2020 warf der PARITÄTISCHE Gesamtverband der Bundesregierung "unverschämtes Kleinrechnen" der Regelsätze vor. Die Leistungen aus Hartz VI tragen nicht wie ursprünglich angedacht zu ienem würdevollen Leben bei. Im Gegenteil, sie sind lebensfern und absolut nicht bedarfsgerecht, was insbesondere an den Leistungen für Kinder und Jugendliche deutlich wird. Das Ziel der Grundsicherung, zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, wird mit Hartz IV deutlich verfehlt. Die Kritik an der zu geringen Regelsatzhöhe wird durch das Ergebnis der Forsa-Umfrage untermauert. So gehen die allermeisten Menschen nicht davon aus, dass die für Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgeschlagenen Regelsatzbeträge ausreichend sind, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Betrag, der im Durchschnitt der Befragten für nötig erachtet wird, liegt mit 728 Euro um 66 Prozent über dem Regelsatz, der ab 1.1.2021 gelten soll.
Wer hat Anspruch auf Hartz VI?
Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II (ALG II) ist nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) die Sicherung des Existenzminimums, auf die alle erwerbsfähigen, Hilfebdrüftigen Personen zwischen 15 und 65-67 Jahren einen Anspruch haben. Leistungsberechtigt sind auch die Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinschaftlichen Haushalt leben. Sie bilden gemeinsam mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft. Geringverdienende Erwerbstätige können die Leistungen aus Hartz VI als Aufstockung zu ihrer Erwerbstätigkeit benatragen. Die Leistungen aus Hartz IV istjedoch an Bedingungen geknüpft, die zu Sanktionen und Kürzungen bis hin zur Unterschreitung des Existenzminimums führen können, wenn sie nicht erfüllt werden. „Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes, anlässlich der Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag im Juni 2020.
HartzFacts: Paritätischer Gesamtverband und Sanktionsfrei fordern menschenwürdige, sanktionsfreie und bedarfsdeckende Grundsicherung
Mit Großplakaten, die bundesweit an S- und U-Bahnhöfen aushängen, starteten Sanktionsfrei e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband unter dem Motto „HartzFacts“ eine gemeinsame Informationskampagne, um Vorurteile gegenüber Hartz IV-Beziehenden auszuräumen. Ziel ist es, Betroffenen den Rücken zu stärken und politischen Druck aufzubauen für eine menschenwürdige Grundsicherung. Die Organisationen fordern eine Abschaffung der Sanktionen und die deutliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau von mindestens 600 Euro. Konkret fordern Sanktionsfrei und der Paritätische eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze und eine vollständige Abschaffung von Sanktionen.
Grundsicherungsleistung oder Armutszeugnis?
„Hartz VI bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort auf unsere Solidargemeinschaft auf Armut“ sagte im Frühjahr 2018 Jens Spahn als Gesundheitsminister in spe und befand, dass in Deutschland auch ohne die Tafeln niemand hungern müsste. Dass Kinderarmut in Deutschland nicht gleichbedeutend mit Obdachlosigkeit oder fehlender Nahrung ist, ist Tatsache. Hier haben Familien, die von Armut betroffen sind, in der Regel eine gesicherte Existenz, müssen jedoch oft nur mit dem Nötigsten zurecht kommen. Täglich eine warme Mahlzeit ist für viele Kinder auch in unserem Land nicht selbstverständlich. Sie müssen auf vieles verzichten, was für andere Gleichaltrige selbstverständlich ist. Daher ist und bleibt Armut in unserem Land nicht nur ein materielles, sondern vor allem ein gesellschaftliches Problem, welches sich auf die soziale Integration von Kindern auswirkt.
Die Äußerung von Spahn trifft alle Langzeitarbeitslosen, prekär Beschäftigte und Alleinerziehende wie eine schallende Ohrfeige ins Gesicht und ignoriert all die Bestrebungen dieser Menschen sich aus der Armutsfalle zu retten. Solche Aussagen verdeutlichen, dass Volksvertreter*innen sich sehr weit vom Volk und ihren Bedürfnissen entfernt sind. Aber auch das Bild von Hartz IV Empfänger*innen in der Gesellschaft ist geprägt von Stigmatisierungen, Verachtung und Vorwürfen.
Wieviel steht den Leistungsberechtigten zu?
Aktuell liegt der Hartz IV Regelsatz bei 432 Euro für alleinstehende Personen ohne Kinder und iliegt um 8 Euro höher als im Vorjahr. Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 389 Euro. Nach der Neuregelung 2020 warf der PARITÄTISCHE Gesamtverband der Bundesregierung "unverschämtes Kleinrechnen" der Regelsätze vor. Die Leistungen aus Hartz VI tragen nicht wie ursprünglich angedacht zu ienem würdevollen Leben bei. Im Gegenteil, sie sind lebensfern und absolut nicht bedarfsgerecht, was insbesondere an den Leistungen für Kinder und Jugendliche deutlich wird. Das Ziel der Grundsicherung, zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, wird mit Hartz IV deutlich verfehlt. Die Kritik an der zu geringen Regelsatzhöhe wird durch das Ergebnis der Forsa-Umfrage untermauert. So gehen die allermeisten Menschen nicht davon aus, dass die für Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgeschlagenen Regelsatzbeträge ausreichend sind, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Betrag, der im Durchschnitt der Befragten für nötig erachtet wird, liegt mit 728 Euro um 66 Prozent über dem Regelsatz, der ab 1.1.2021 gelten soll.
Wer hat Anspruch auf Hartz VI?
Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II (ALG II) ist nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) die Sicherung des Existenzminimums, auf die alle erwerbsfähigen, Hilfebdrüftigen Personen zwischen 15 und 65-67 Jahren einen Anspruch haben. Leistungsberechtigt sind auch die Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinschaftlichen Haushalt leben. Sie bilden gemeinsam mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft. Geringverdienende Erwerbstätige können die Leistungen aus Hartz VI als Aufstockung zu ihrer Erwerbstätigkeit benatragen. Die Leistungen aus Hartz IV istjedoch an Bedingungen geknüpft, die zu Sanktionen und Kürzungen bis hin zur Unterschreitung des Existenzminimums führen können, wenn sie nicht erfüllt werden. „Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes, anlässlich der Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag im Juni 2020.
HartzFacts: Paritätischer Gesamtverband und Sanktionsfrei fordern menschenwürdige, sanktionsfreie und bedarfsdeckende Grundsicherung
Mit Großplakaten, die bundesweit an S- und U-Bahnhöfen aushängen, starteten Sanktionsfrei e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband unter dem Motto „HartzFacts“ eine gemeinsame Informationskampagne, um Vorurteile gegenüber Hartz IV-Beziehenden auszuräumen. Ziel ist es, Betroffenen den Rücken zu stärken und politischen Druck aufzubauen für eine menschenwürdige Grundsicherung. Die Organisationen fordern eine Abschaffung der Sanktionen und die deutliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau von mindestens 600 Euro. Konkret fordern Sanktionsfrei und der Paritätische eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze und eine vollständige Abschaffung von Sanktionen.
Bildungschancen sind Lebenschancen
Schlechte Bildungschancen stehen in engem Verhältnis zu materieller Armut. in Deutschland ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld der wirtschaftlich am weitesten entwickelten Staaten - so das Ergebnis der UNICEF-Vergleichsstudie "Child Poverty in Rich Countries 2005". In keinem Industriestaat in Europa sind Schulerfolg und Bildungsabschluss so stark abhängig von der sozialen Herkunft der Eltern als in Deutschland. Dies ist bereits in vielen Studien bewiesen. Mit seinem Armutsbericht hat der Paritätische Gesamtverband darauf hingewiesen, dass das Bildungspaket nicht ausreicht und arme Kinder immer weiter abgehängt werden, weil das Einkommen der ärmsten Familien in den letzten zehn Jahren um 3,2 Prozent gesunken ist.
Die Folge: Die allseits bemitleideten Kindern armer Familien wachsen zu Jugendlichen ohne berufliche Perspektive heran, die sich um ihre Chancen betrogen fühlen. Das ist einerseits Dynamit für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und somit ein politisches Problem. Und andererseits ist es ein ökonomisches Problem. Deutschland kann es sich nicht leisten, das Viertel seiner Jugend einfach abzuschreiben, das maximal den Hauptschulabschluss erreicht und somit kaum Chancen auf eine Berufsausbildung hat. Investitionen in die frühe Förderung und die schulische Bildung von Kindern armer Familien zahlen sich für den Staat auch finanziell in besonderem Maße aus, wie empirische Studien belegen. Sie sind die beste Prävention gegen ausufernde Arbeitslosigkeits- und Kriminalitätskosten. Der Kampf gegen die Kinderarmut und die daraus resultierende Chancenungerechtigkeit gehört ganz nach oben auf der politischen Agenda. Bund, Länder und Kommunen müssen dabei eng zusammenarbeiten. Es geht um Deutschlands Zukunft. (Entnommen aus "Was Armut für die Bildungschancen bedeutet. Die Folgen der Kinderarmut belasten Deutschlands Zukunft – Perspektiven und konkrete Handlungsvorschläge" von Ulrike Meyer-Timpe)
Reformvorschläge für die Bildungsförderung sozial benachteiligter Kinder
- Erhöhung der staatlichen Ausgaben für Schulen, die einen hohen Schüleranteil aus sozial benachteiligten Familien aufweisen
- Einführung einer Kindergrundsicherung als Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepakets
- Übernahme der Kita-Gebühren für Kinder aus sozial benachteiligten Familien
- Einführung einer Kita-Pflicht für Kinder ab vier Jahren
- Zulagen für Lehrer*innen, die an Schulen mit einer großen Anzahl an sozial benachteiligten Schüler*innen unterrichten
- Grundlegende Strukturreform des deutschen Schulsystems
- Schülerverteilung auf weiterführende Schulformen (wie z.B. das Gymnasium) erst ab der sechsten Klasse
- Einführung einer verpflichtenden Ganztagsschule für alle Kinder, die bis mindestens 15:00 Uhr geht
- Anpassung des Mindestlohns
Und jetzt erst recht!
- Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten Familien bei der Rückkehr in Kindertageseinrichtungen und Schulen bevorzugt behandeln und deren soziale Isolation aufheben
- Unterstützung von sozialbenachteiligten Familien, die beim Homeschooling benachteiligt werden, da sie keinen Zugang zum Internet haben - in Form von Bereitstellung von Ressourcen in den Bereichen Hardware und digitaler Infrastruktur
- gesonderte Angebote für Kinder aus sozialbenachteiligten Familien solange #homeschooling andauert
Bildungschancen sind Lebenschancen
Schlechte Bildungschancen stehen in engem Verhältnis zu materieller Armut. in Deutschland ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld der wirtschaftlich am weitesten entwickelten Staaten - so das Ergebnis der UNICEF-Vergleichsstudie "Child Poverty in Rich Countries 2005". In keinem Industriestaat in Europa sind Schulerfolg und Bildungsabschluss so stark abhängig von der sozialen Herkunft der Eltern als in Deutschland. Dies ist bereits in vielen Studien bewiesen. Mit seinem Armutsbericht hat der Paritätische Gesamtverband darauf hingewiesen, dass das Bildungspaket nicht ausreicht und arme Kinder immer weiter abgehängt werden, weil das Einkommen der ärmsten Familien in den letzten zehn Jahren um 3,2 Prozent gesunken ist.
Die Folge: Die allseits bemitleideten Kindern armer Familien wachsen zu Jugendlichen ohne berufliche Perspektive heran, die sich um ihre Chancen betrogen fühlen. Das ist einerseits Dynamit für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und somit ein politisches Problem. Und andererseits ist es ein ökonomisches Problem. Deutschland kann es sich nicht leisten, das Viertel seiner Jugend einfach abzuschreiben, das maximal den Hauptschulabschluss erreicht und somit kaum Chancen auf eine Berufsausbildung hat. Investitionen in die frühe Förderung und die schulische Bildung von Kindern armer Familien zahlen sich für den Staat auch finanziell in besonderem Maße aus, wie empirische Studien belegen. Sie sind die beste Prävention gegen ausufernde Arbeitslosigkeits- und Kriminalitätskosten. Der Kampf gegen die Kinderarmut und die daraus resultierende Chancenungerechtigkeit gehört ganz nach oben auf der politischen Agenda. Bund, Länder und Kommunen müssen dabei eng zusammenarbeiten. Es geht um Deutschlands Zukunft. (Entnommen aus "Was Armut für die Bildungschancen bedeutet. Die Folgen der Kinderarmut belasten Deutschlands Zukunft – Perspektiven und konkrete Handlungsvorschläge" von Ulrike Meyer-Timpe)
Reformvorschläge für die Bildungsförderung sozial benachteiligter Kinder
- Erhöhung der staatlichen Ausgaben für Schulen, die einen hohen Schüleranteil aus sozial benachteiligten Familien aufweisen
- Einführung einer Kindergrundsicherung als Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepakets
- Übernahme der Kita-Gebühren für Kinder aus sozial benachteiligten Familien
- Einführung einer Kita-Pflicht für Kinder ab vier Jahren
- Zulagen für Lehrer*innen, die an Schulen mit einer großen Anzahl an sozial benachteiligten Schüler*innen unterrichten
- Grundlegende Strukturreform des deutschen Schulsystems
- Schülerverteilung auf weiterführende Schulformen (wie z.B. das Gymnasium) erst ab der sechsten Klasse
- Einführung einer verpflichtenden Ganztagsschule für alle Kinder, die bis mindestens 15:00 Uhr geht
- Anpassung des Mindestlohns
Und jetzt erst recht!
- Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten Familien bei der Rückkehr in Kindertageseinrichtungen und Schulen bevorzugt behandeln und deren soziale Isolation aufheben
- Unterstützung von sozialbenachteiligten Familien, die beim Homeschooling benachteiligt werden, da sie keinen Zugang zum Internet haben - in Form von Bereitstellung von Ressourcen in den Bereichen Hardware und digitaler Infrastruktur
- gesonderte Angebote für Kinder aus sozialbenachteiligten Familien solange #homeschooling andauert
Wohnsituation entscheidet über Einkommen
Die Versorgung mit geeignetem, bezahlbarem Wohnraum stellt mittlerweile nicht nur für Menschen in besonderen Lebenslagen, wie Obdachlose, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen oder Menschen aus einkommensschwachen Haushalten eine große Herausforderung dar. Immer mehr Familien und damit auch Kinder sind betroffen. Diese Menschen sind in der Konkurrenz um den Wohnraum häufiger einer Diskriminierung ausgesetzt. Dies führt dazu, dass sie auf kostengünstigere und sozial benachteiligte Regionen und Stadtgebiete ausweichen müssen. Sogenannte Ranking-Listen, die z.B. die Einkommens-, Bildungs- und Erwerbssituation der Einwohner eines Stadtgebietes bewerten, begünstigen weitere, nachhaltige Benachteiligungen, die die Menschen daran hindern, den negativen Kreislauf ihrer präkeren Wohnsituation zu durchbrechen.
Steigende Wohnkosten, der angespannte Wohnungsmarkt und der damit einhergehende Mangel an bezahlbarem Wohnraum verursacht und verfestigt Wohnungslosigkeit, auch in Baden-Württemberg: Ein wirtschaftlich starkes Bundesland, der damit einhergehende Zuzug von Fachkräften, der Wohnungsbau, der nicht recht vorankommt, und ein über Jahre hinweg vernachlässigter sozialer Wohnungsbau verschärfen die Situation.
Kaum statistisch gesicherte Daten
Bisher gibt es nur Schätzungen darüber, wieviele Menschen im Land tatsächlich von Wohnungs oder
Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit e.V. (BAG-W) waren 2018 zirka 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die BAG-W schätzt die Zahl der Kinder und minderjährigen Jugendlichen auf 8 Prozent. Der Forschungsbedarf im Bereich der Wohnung- und Obdachlosigkeit ist hoch. Es liegen kaum statistisch gesicherte
Daten vor. Das gilt im Allgemeinen besonders aber auch, wenn es um Kinder in wohnungslosen Familien geht. Hinzu kommt, dass auch über die Lebenssituation und die Lebenslagen der Betroffenen wenig bekannt ist.
Eine extreme Form der sozialen Ausgrenzung
Kinder sind in der Regel wohnungslos, weil es ihre Eltern auch sind. Es ist die Lebenssituation der Familie, die zu Wohnungslosigkeit führt. Oft ist es eine Kombination aus individuellen und strukturellen Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Armut, physische oder psychische Erkrankungen, Schulden, Gewalterfahrungen oder soziale Isolation. Vor allemKindern und Jugendlichen kann sich Wohnungslosigkeit in vielfacher Hinsicht negativ auf die Lebenslage und auf die Teilhabechancen auswirken. Freunde nach Hause einzuladen ist für sie undenkbar, da sie kein eigenes Zimmer und auch sonst keinen geeignete, geschützte Räumlichkeit in der Wohnung haben, in dem sie unter sich sein können.
Was muss getan werden
- Bund, Länder und Kommunen müssen die soziale Wohnungspolitik als eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen begreifen und Verantwortung und Steuerung wahrnehmen.
- Wohnen ist ein Menschenrecht. Jeder Mensch hat ein Recht auf Wohnen. Menschen, auch in verletzlichen Lebenslagen, sollten nicht als Bittsteller, sondern als Träger von Rechten betrachtet werden. Hier braucht es ein politisch gewolltes Umdenken.
- Es braucht die Etablierung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik, die mehr ist als eine reine Übernachtungsstatistik, sowie die Erforschung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit insgesamt, mit Blick auf verschiedene Gruppen, wie Familien, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen.
- Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten in Kommunen und Landkreisen müssen ausgebaut werden.
- Institutionelle Zugänge müssen einfacher, Verwaltungswege verkürzt werden.
Wohnsituation entscheidet über Einkommen
Die Versorgung mit geeignetem, bezahlbarem Wohnraum stellt mittlerweile nicht nur für Menschen in besonderen Lebenslagen, wie Obdachlose, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen oder Menschen aus einkommensschwachen Haushalten eine große Herausforderung dar. Immer mehr Familien und damit auch Kinder sind betroffen. Diese Menschen sind in der Konkurrenz um den Wohnraum häufiger einer Diskriminierung ausgesetzt. Dies führt dazu, dass sie auf kostengünstigere und sozial benachteiligte Regionen und Stadtgebiete ausweichen müssen. Sogenannte Ranking-Listen, die z.B. die Einkommens-, Bildungs- und Erwerbssituation der Einwohner eines Stadtgebietes bewerten, begünstigen weitere, nachhaltige Benachteiligungen, die die Menschen daran hindern, den negativen Kreislauf ihrer präkeren Wohnsituation zu durchbrechen.
Steigende Wohnkosten, der angespannte Wohnungsmarkt und der damit einhergehende Mangel an bezahlbarem Wohnraum verursacht und verfestigt Wohnungslosigkeit, auch in Baden-Württemberg: Ein wirtschaftlich starkes Bundesland, der damit einhergehende Zuzug von Fachkräften, der Wohnungsbau, der nicht recht vorankommt, und ein über Jahre hinweg vernachlässigter sozialer Wohnungsbau verschärfen die Situation.
Kaum statistisch gesicherte Daten
Bisher gibt es nur Schätzungen darüber, wieviele Menschen im Land tatsächlich von Wohnungs oder
Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit e.V. (BAG-W) waren 2018 zirka 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die BAG-W schätzt die Zahl der Kinder und minderjährigen Jugendlichen auf 8 Prozent. Der Forschungsbedarf im Bereich der Wohnung- und Obdachlosigkeit ist hoch. Es liegen kaum statistisch gesicherte
Daten vor. Das gilt im Allgemeinen besonders aber auch, wenn es um Kinder in wohnungslosen Familien geht. Hinzu kommt, dass auch über die Lebenssituation und die Lebenslagen der Betroffenen wenig bekannt ist.
Eine extreme Form der sozialen Ausgrenzung
Kinder sind in der Regel wohnungslos, weil es ihre Eltern auch sind. Es ist die Lebenssituation der Familie, die zu Wohnungslosigkeit führt. Oft ist es eine Kombination aus individuellen und strukturellen Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Armut, physische oder psychische Erkrankungen, Schulden, Gewalterfahrungen oder soziale Isolation. Vor allemKindern und Jugendlichen kann sich Wohnungslosigkeit in vielfacher Hinsicht negativ auf die Lebenslage und auf die Teilhabechancen auswirken. Freunde nach Hause einzuladen ist für sie undenkbar, da sie kein eigenes Zimmer und auch sonst keinen geeignete, geschützte Räumlichkeit in der Wohnung haben, in dem sie unter sich sein können.
Was muss getan werden
- Bund, Länder und Kommunen müssen die soziale Wohnungspolitik als eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen begreifen und Verantwortung und Steuerung wahrnehmen.
- Wohnen ist ein Menschenrecht. Jeder Mensch hat ein Recht auf Wohnen. Menschen, auch in verletzlichen Lebenslagen, sollten nicht als Bittsteller, sondern als Träger von Rechten betrachtet werden. Hier braucht es ein politisch gewolltes Umdenken.
- Es braucht die Etablierung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik, die mehr ist als eine reine Übernachtungsstatistik, sowie die Erforschung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit insgesamt, mit Blick auf verschiedene Gruppen, wie Familien, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen.
- Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten in Kommunen und Landkreisen müssen ausgebaut werden.
- Institutionelle Zugänge müssen einfacher, Verwaltungswege verkürzt werden.
Vor Krieg geflüchtet, in Armut geendet - Aufenthaltsstatus entscheidet über Arbeitsmarktzugang
Kinder mit Fluchthintergrund sind besonders von Armut bedroht. Ihre Armutsgefährdungsquote belief sich 2018 auf 87,8 %. Die Gründe dafür liegen im aufenthaltsrechtlichen Status von geflüchteten Familien und in individuellen und institutionellen Beschränkungen für geflüchtete Personen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Asylbewerber*innen und geduldete Personen unterliegen Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang. Je nach Stand im Asylverfahren oder Herkunftsstaat kann der Zugang eingeschränkt oder ganz verboten sein (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018). Personen und Familien im laufenden Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine Mindestsicherung, weswegen der Großteil der leistungsbeziehenden Familien als armutsgefährdet gilt.
Anerkannte Schutzberechtigte wie Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Kontingentflüchtlinge haben rechtlich einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende formale berufliche und schulische Qualifikationen, Schwierigkeiten bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsund
Berufsabschlüssen sowie fehlende Kenntnisse über deutsche Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrukturen führen allerdings dazu, dass ein Großteil der Geflüchteten unabhängig vom Bildungsniveau entweder keiner Erwerbstätigkeit oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen (das heißt befristete, reduzierte oder ausbildungsferne Beschäftigungsverhältnisse) nachgeht oder sich noch in berufsqualifizierenden Maßnahmen oder Sprach- und Integrationskursen befindet (GesellschaftsReport BW 4/18 und 1/19).
Das Aufenthaltsgesetz kennt insgesamt sieben Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungs-erlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die Blaue Karte-EU, die ICT-Karte und die Mobiler ICT-Karte) sowie die zusätzlichen Papiere Duldung, Aufenthaltsgestat-tung, Ankunftsnachweis bzw. BüMA. In Verbindung mit dem jeweiligen Aufenthaltszweck (also dem Paragrafen) finden sich im Aufenthaltsgesetz rund 80 verschiedene Rechtsgrundlagen für ein Aufenthaltspapier.
Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt integriert werden, landen oft im Niedriglohnsektor, aus dem sie es nicht mehr heraus schaffen. Dies wird dazu führen, dass diese Menschen, die ihr Leben in Armut verbracht haben, im Alter ebenfalls in die Altersarmut rutschen werden.
Vor Krieg geflüchtet, in Armut geendet - Aufenthaltsstatus entscheidet über Arbeitsmarktzugang
Kinder mit Fluchthintergrund sind besonders von Armut bedroht. Ihre Armutsgefährdungsquote belief sich 2018 auf 87,8 %. Die Gründe dafür liegen im aufenthaltsrechtlichen Status von geflüchteten Familien und in individuellen und institutionellen Beschränkungen für geflüchtete Personen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Asylbewerber*innen und geduldete Personen unterliegen Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang. Je nach Stand im Asylverfahren oder Herkunftsstaat kann der Zugang eingeschränkt oder ganz verboten sein (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018). Personen und Familien im laufenden Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine Mindestsicherung, weswegen der Großteil der leistungsbeziehenden Familien als armutsgefährdet gilt.
Anerkannte Schutzberechtigte wie Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Kontingentflüchtlinge haben rechtlich einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende formale berufliche und schulische Qualifikationen, Schwierigkeiten bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsund
Berufsabschlüssen sowie fehlende Kenntnisse über deutsche Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrukturen führen allerdings dazu, dass ein Großteil der Geflüchteten unabhängig vom Bildungsniveau entweder keiner Erwerbstätigkeit oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen (das heißt befristete, reduzierte oder ausbildungsferne Beschäftigungsverhältnisse) nachgeht oder sich noch in berufsqualifizierenden Maßnahmen oder Sprach- und Integrationskursen befindet (GesellschaftsReport BW 4/18 und 1/19).
Das Aufenthaltsgesetz kennt insgesamt sieben Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungs-erlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die Blaue Karte-EU, die ICT-Karte und die Mobiler ICT-Karte) sowie die zusätzlichen Papiere Duldung, Aufenthaltsgestat-tung, Ankunftsnachweis bzw. BüMA. In Verbindung mit dem jeweiligen Aufenthaltszweck (also dem Paragrafen) finden sich im Aufenthaltsgesetz rund 80 verschiedene Rechtsgrundlagen für ein Aufenthaltspapier.
Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt integriert werden, landen oft im Niedriglohnsektor, aus dem sie es nicht mehr heraus schaffen. Dies wird dazu führen, dass diese Menschen, die ihr Leben in Armut verbracht haben, im Alter ebenfalls in die Altersarmut rutschen werden.
Arm ist nicht gleich arm
Je höher der Bildungsabschluss, desto geringer die Armutsgefährdung. Dieses Muster sollte in der Regel für Personen mit als auch ohne Migrationshintergrund gelten. Allerdings belegen Studien immer wieder, dass Personen mit Migrationshintergrund häufiger durch Armut gefährdet sind als Personen ohne Migrationshintergrund. Laut dem Gesellschaftsreport Baden-Württemberg 2020 sind mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse in Familien mit Migrationshintergrund eine Erklärung der höheren Armutsgefährdung. So kommt der deutschen Sprachkompetenz eine Schlüsselfunktion zur Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu. Der aktuelle Gesellschaftsreport macht ebenso sichtbar, dass fast die Hälfte des Unterschieds in der Armutsgefährdungsquote unter anderem durch den Bildungshintergrund der Eltern erklärt werden kann. Sie haben aufgrund ihrer eigenen Bildungsbiographie nicht die Möglichkeit ihre Kinder zu fördern. In keinem anderen europäischen Land ist der Zusammenhang zwischen Lernerfolg und Herkunft so eng wie in Deutschland, denn unser Bildungssystem setzt in besonderem Maße darauf, dass Eltern ihr Kind zu Hause unterstützen können.
In Baden-Württemberg gelten rund 19,0 % der Kinder und Jugendlichen als armutsgefährdet. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund sind mit einer Armutsgefährdungsquote von 29,3 % dabei ungleich häufiger von Armut bedroht als Kinder, die in Familien ohne Migrationshintergrund aufwachsen (10,5 %). Die Auswirkungen von Armut erleben alle Kinder anfänglich gleich. Geringe finanzielle Möglichkeiten in der Familie beeinträchtigen nicht nur die Bildungs- und Entwicklungschancen, sondern schränken auch die soziale Integration der Kinder ein. Somit spielt vor allem die Frühkindliche Bildung eine große Rolle in der Bildungsbiographie dieser Kinder. Eine individuelle, höhere Förderung, kann dazu beitragen, den negativen Kreislauf der Armutsgefährdung zu durchbrechen.
Arm ist nicht gleich arm
Je höher der Bildungsabschluss, desto geringer die Armutsgefährdung. Dieses Muster sollte in der Regel für Personen mit als auch ohne Migrationshintergrund gelten. Allerdings belegen Studien immer wieder, dass Personen mit Migrationshintergrund häufiger durch Armut gefährdet sind als Personen ohne Migrationshintergrund. Laut dem Gesellschaftsreport Baden-Württemberg 2020 sind mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse in Familien mit Migrationshintergrund eine Erklärung der höheren Armutsgefährdung. So kommt der deutschen Sprachkompetenz eine Schlüsselfunktion zur Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu. Der aktuelle Gesellschaftsreport macht ebenso sichtbar, dass fast die Hälfte des Unterschieds in der Armutsgefährdungsquote unter anderem durch den Bildungshintergrund der Eltern erklärt werden kann. Sie haben aufgrund ihrer eigenen Bildungsbiographie nicht die Möglichkeit ihre Kinder zu fördern. In keinem anderen europäischen Land ist der Zusammenhang zwischen Lernerfolg und Herkunft so eng wie in Deutschland, denn unser Bildungssystem setzt in besonderem Maße darauf, dass Eltern ihr Kind zu Hause unterstützen können.
In Baden-Württemberg gelten rund 19,0 % der Kinder und Jugendlichen als armutsgefährdet. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund sind mit einer Armutsgefährdungsquote von 29,3 % dabei ungleich häufiger von Armut bedroht als Kinder, die in Familien ohne Migrationshintergrund aufwachsen (10,5 %). Die Auswirkungen von Armut erleben alle Kinder anfänglich gleich. Geringe finanzielle Möglichkeiten in der Familie beeinträchtigen nicht nur die Bildungs- und Entwicklungschancen, sondern schränken auch die soziale Integration der Kinder ein. Somit spielt vor allem die Frühkindliche Bildung eine große Rolle in der Bildungsbiographie dieser Kinder. Eine individuelle, höhere Förderung, kann dazu beitragen, den negativen Kreislauf der Armutsgefährdung zu durchbrechen.
Für die Enttabuisierung von Armut und die Beteiligung von Menschen, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind, hat das Mütterforum als Dachverband der unabhängigen Mütterzentren, Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser in Baden-Württemberg unter dem Titel: „Ein gedeckter Tisch für alle!" ein Format geschaffen, das in verschiedener Form Begegnung und das offene und respektvolle Gespräch in und mit der Öffentlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Es geht dabei um soziale Inklusion und Voneinander-Lernen zum Thema Armutssensibilität.
Als Ergebnis eines längeren Austausch- und Reflexionsprozesses hat das Mütterforum zehn Denkanstöße zur Armutsprävention für Mütter- und Familienzentren formuliert. Diesen Prozess der Auseinandersetzung werden die Mütter- und Familienzentren im Land fortsetzen.
Prävention geht nicht allein
Armut ist eine existentielle Not und bedarf deshalb eines schützenden Netzes durch die gemeinsame Arbeit vieler. Gelingende Prävention und Teilhabe bedarf der Kooperation vieler Partner vor Ort. Die Mütter- und Familienzentren kooperieren in ihren Kommunen mit Politik und Verwaltung, mit Vereinen und sozialen Institutionen und sind dort, wo kommunale Netzwerke existieren, ein fester Teil davon.
Für die Enttabuisierung von Armut und die Beteiligung von Menschen, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind, hat das Mütterforum als Dachverband der unabhängigen Mütterzentren, Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser in Baden-Württemberg unter dem Titel: „Ein gedeckter Tisch für alle!" ein Format geschaffen, das in verschiedener Form Begegnung und das offene und respektvolle Gespräch in und mit der Öffentlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Es geht dabei um soziale Inklusion und Voneinander-Lernen zum Thema Armutssensibilität.
Als Ergebnis eines längeren Austausch- und Reflexionsprozesses hat das Mütterforum zehn Denkanstöße zur Armutsprävention für Mütter- und Familienzentren formuliert. Diesen Prozess der Auseinandersetzung werden die Mütter- und Familienzentren im Land fortsetzen.
Prävention geht nicht allein
Armut ist eine existentielle Not und bedarf deshalb eines schützenden Netzes durch die gemeinsame Arbeit vieler. Gelingende Prävention und Teilhabe bedarf der Kooperation vieler Partner vor Ort. Die Mütter- und Familienzentren kooperieren in ihren Kommunen mit Politik und Verwaltung, mit Vereinen und sozialen Institutionen und sind dort, wo kommunale Netzwerke existieren, ein fester Teil davon.