Die inhaltliche Arbeit des Servicebereichs Entgelt wird umgesetzt durch qualifizierte Vertretung in den landesweiten Gremien und Kommissionen, umfassende Informationsweitergabe, Qualifizierung in entgeltrelevanten Bereichen, dienstleistungsorientierte und zeitnahe Beratung und Begleitung in betriebswirtschaftlichen und finanziellen Belangen für die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg. Die Mitgliedsorganisationen werden somit umfassend mit den verbandlichen Leistungen sowie den individuellen Beratungsleistungen „versorgt“.
Verbandliche Serviceleistungen
Der Servicebereich Entgelt vertritt den Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg in den landesweiten Kommissionen und den daraus resultierenden Arbeitszusammenhängen in den Leistungsbereichen SGB VIII (Kommission Kinder- und Jugendhilfe), SGB XI (Pflegesatzkommission stationär), SGB IX (Vertragskommission Eingliederungshilfe) und SGB XII (Vertragskommission, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) sowie in den für diese Bereiche bestehenden gesetzlichen Schiedsstellen und Förderausschüssen.
Zu den Aufgabenbereichen gehört weiterhin die Vertretung in den Gremien der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg, den Verbänden der Leistungserbringer, den innerverbandlichen Fachgruppen und Gremien in den jeweiligen Leistungsbereichen.
Ein umfassendes Informationsmanagement über Newsletter, themenbezogene Veranstaltungen, Fachtage und Workshops sowie Grundlagen- und Projektarbeit runden das verbandliche Serviceangebot des Servicebereichs Entgelt ab.
Träger- / einrichtungsindividuelle Beratungsleistungen
Diese träger- / einrichtungsindividuellen Beratungsleistungen umfassen insbesondere
- Strategische, finanzpolitische und betriebswirtschaftliche Beratungen
- Beratung in den Bereichen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
- Investitionsberatung
- Verhandlungsführung bei Verhandlungen mit Leistungsträgern
- Schiedsstellenbegleitung / -vertretung
- Projektbegleitung
Die träger- / einrichtungsindividuellen Beratungen sind honorarpflichtig (Preisliste ab 01.01.2024).
Der Umfang und die Intensität der Beratung und Begleitung kann zu Beginn des Beratungskontaktes zwischen den Beteiligten ausgehandelt werden und wird in einem Beratervertrag schriftlich festgelegt.
Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen aus dem Servicebereich Entgelt zu allgemeinen Themen und den einzelnen Fachbereichen ebenso diverse Muster und Formulare.
Falls Sie zukünftig aktuelle Informationen auch per Mail erhalten möchten, können Sie sich für unsere Newsletter über folgenden Link anmelden: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/newsletteranmeldung/fach-und-servicebereiche
test Klaus Hesse
Zuständig für die Landkreise (in der u. a. Karte grün markiert)
Zuständig für die Landkreise (in der u. a. Karte gelb markiert)
Zuständig für die Landkreise (in der u. a. Karte blau markiert).
Zuständig für die Landkreise (in der u. a. Karte lila markiert)
Zuständig für die Landkreise (in der u. a. Karte grau markiert)