Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes und soll jährlich stattfinden. Dazu heißt es in der Satzung:

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung. Sie ist für alle grundlegenden Angelegenheiten zuständig und hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Regelung der Grundsätze der Verbandsarbeit

b) Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrags

c) Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschafts- und Investitionsplan

d) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des vom Aufsichtsrat festgestellten und von dem Abschlussprüfer geprüften Jahresabschlusses

e) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats

f) Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder

g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Verbandes

(2) Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal im Jahr stattfinden.

 

Die nächste Mitgliederversammlung:

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