Der Paritätische Baden-Württemberg wurde 1948 gegründet und ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik.
Der Paritätische ist weder konfessionell, weltanschaulich noch parteipolitisch gebunden.
Ihm sind in Baden-Württemberg über 900 selbstständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen.
Der Paritätische steht für sachkundige und innovative Sozialarbeit zum Wohle des einzelnen Menschen und der Gesellschaft.
Er bejaht und fördert die Vielfalt der Ansätze und der Suche nach neuen Lösungen in der Wohlfahrtspflege. Der Paritätische ist daher grundsätzlich für alle Gruppierungen offen, die überwiegend soziale Arbeit leisten oder leisten wollen und deren Ziele, Methoden und konkrete Arbeit an einem humanistischen Menschenbild ausgerichtet sind.
Der Gedanke der Gleichheit aller - der Parität - kennzeichnet das Selbstverständnis des Verbandes: Der Paritätische versteht sich als Solidargemeinschaft unterschiedlichster und eigenständiger Initiativen, Organisationen und Einrichtungen, die ein breites Spektrum sozialer Arbeit repräsentieren.
Dazu gehören große überregionale Vereinigungen wie der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Studierendenwerk, das Deutsche Jugendherbergswerk und der Arbeiter-Samariter-Bund, aber auch die kleine lokale Selbsthilfeorganisation, die Schuldnerberatung, der ambulante Pflegedienst, das Interkulturelle Zentrum und die integrative Kita um die Ecke.
Sie alle erhalten unter dem Dach des Paritätischen die gleichen Chancen, sich zu entfalten und ihre Vorstellungen von sozialer Arbeit umzusetzen - vorausgesetzt, sie stimmen überein mit den Prinzipien des Verbandes: Der Paritätische sieht demokratische Gesinnung, Toleranz und Offenheit als unverzichtbare Grundlagen sozialer Arbeit an.
Unseren Mitgliedern bieten wir ein breites Spektrum an Mitgliederberatung, die von Fortbildungen über Fachberatung und Qualitätsgemeinschaften bis hin zu Vergünstigungen bei unseren Rahmenvertragspartnern führen. Die fachliche Unterstützung auf höchstem Expertenniveau garantieren unsere Bereiche. In Baden-Württemberg sind wir außerdem mit 11 Regionalgeschäftsstellen vor Ort vertreten. Alle Ansprechpartner im Paritätischen Baden-Württemberg haben ein gemeinsames Ziel: Wir gestalten Gesellschaft. Gemeinsam.
Der Gedanke der Gleichheit aller - der Parität - kennzeichnet das Selbstverständnis des Verbandes: Der Paritätische versteht sich als Solidargemeinschaft unterschiedlichster und eigenständiger Initiativen, Organisationen und Einrichtungen, die ein breites Spektrum sozialer Arbeit repräsentieren.
Dazu gehören große überregionale Vereinigungen wie der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Studierendenwerk, das Deutsche Jugendherbergswerk und der Arbeiter-Samariter-Bund, aber auch die kleine lokale Selbsthilfeorganisation, die Schuldnerberatung, der ambulante Pflegedienst, das Interkulturelle Zentrum und die integrative Kita um die Ecke.
Sie alle erhalten unter dem Dach des Paritätischen die gleichen Chancen, sich zu entfalten und ihre Vorstellungen von sozialer Arbeit umzusetzen - vorausgesetzt, sie stimmen überein mit den Prinzipien des Verbandes: Der Paritätische sieht demokratische Gesinnung, Toleranz und Offenheit als unverzichtbare Grundlagen sozialer Arbeit an.
Unseren Mitgliedern bieten wir ein breites Spektrum an Mitgliederberatung, die von Fortbildungen über Fachberatung und Qualitätsgemeinschaften bis hin zu Vergünstigungen bei unseren Rahmenvertragspartnern führen. Die fachliche Unterstützung auf höchstem Expertenniveau garantieren unsere Bereiche. In Baden-Württemberg sind wir außerdem mit 11 Regionalgeschäftsstellen vor Ort vertreten. Alle Ansprechpartner im Paritätischen Baden-Württemberg haben ein gemeinsames Ziel: Wir gestalten Gesellschaft. Gemeinsam.
Der Paritätische als konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch unabhängiger Spitzenverband bejaht und fördert die Vielfalt der Ansätze und der Suche nach neuen Lösungen in der Wohlfahrtspflege. Gleiche Möglichkeiten für jede und jeden, die bzw. der um die Lösung der eigenen oder der sozialen Probleme Anderer bemüht ist, stellen für den Paritätische eine notwendige Voraussetzung für die Gestaltung einer humanen Gesellschaft dar.
Der Paritätische als konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch unabhängiger Spitzenverband bejaht und fördert die Vielfalt der Ansätze und der Suche nach neuen Lösungen in der Wohlfahrtspflege. Gleiche Möglichkeiten für jede und jeden, die bzw. der um die Lösung der eigenen oder der sozialen Probleme Anderer bemüht ist, stellen für den Paritätische eine notwendige Voraussetzung für die Gestaltung einer humanen Gesellschaft dar.
Am 22.4.2024 wurde das in einer Arbeitsgruppe erarbeitete Leitbild den Mitarbeiter*innen des Paritätischen Landesverbands vorgestellt.
Am 22.4.2024 wurde das in einer Arbeitsgruppe erarbeitete Leitbild den Mitarbeiter*innen des Paritätischen Landesverbands vorgestellt.
Compliance unterstützt die Verbandsziele, den Verband und dessen Mitarbeiter*innen durch Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Rechtskonformität und Redlichkeit bei der Führung der Geschäfte. Compliance bedeutet auch die Einhaltung von verbandsinternen Regeln. Diese gelten für alle im Verband Tätigen sowie für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Compliance unterstützt die Verbandsziele, den Verband und dessen Mitarbeiter*innen durch Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Rechtskonformität und Redlichkeit bei der Führung der Geschäfte. Compliance bedeutet auch die Einhaltung von verbandsinternen Regeln. Diese gelten für alle im Verband Tätigen sowie für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Baden-Württemberg, ist ein eingetragener Verein. Die Vereinsstatuten sind in der Satzung niedergelegt, zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung am 10.11.2017 in Pforzheim, eingetragen ins Vereinsregister Stuttgart am 02.03.2018.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Baden-Württemberg, ist ein eingetragener Verein. Die Vereinsstatuten sind in der Satzung niedergelegt, zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung am 10.11.2017 in Pforzheim, eingetragen ins Vereinsregister Stuttgart am 02.03.2018.
Die Mitgliederversammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.V., hat am 30.09.2022 die neue, modifizierte Beitragsordnung beschlossen, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt.
Die Mitgliederversammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.V., hat am 30.09.2022 die neue, modifizierte Beitragsordnung beschlossen, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt.
Die auf der Mitgliederversammlung am 10.11.2017 beschlossene Satzungsänderung hebt die bisherige Prüfungspflicht § 6 Abs. 1-3 von Mitgliedsorganisationen gegenüber dem Paritätische auf.
Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern sich einer freiwilligen Prüfung (ohne Prüfungs-Pflicht) gemäß dem bestehenden Prüfkriterienkatalog zu unterziehen.
Die auf der Mitgliederversammlung am 10.11.2017 beschlossene Satzungsänderung hebt die bisherige Prüfungspflicht § 6 Abs. 1-3 von Mitgliedsorganisationen gegenüber dem Paritätische auf.
Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern sich einer freiwilligen Prüfung (ohne Prüfungs-Pflicht) gemäß dem bestehenden Prüfkriterienkatalog zu unterziehen.
Der Paritätische ist Mitglied in verschiedenen Zusammenschlüssen auf Bundesebene.
Auf Landesebene ist der Paritätische Mitglied in folgenden Zusammenschlüssen:
- Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg
- Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
- Landesfamilienrat Baden-Württemberg
- Landesseniorenrat Baden-Württemberg
Der Paritätische ist Mitglied in verschiedenen Zusammenschlüssen auf Bundesebene.
Auf Landesebene ist der Paritätische Mitglied in folgenden Zusammenschlüssen:
- Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg
- Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
- Landesfamilienrat Baden-Württemberg
- Landesseniorenrat Baden-Württemberg
Der Paritätische Baden-Württemberg finanziert sich in erster Linie durch seine Mitgliedsbeiträge. Im Rahmen einer institutionellen Förderung erhält er vom Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg einen Zuschuss für seine spitzenverbandliche Tätigkeit. Für zeitlich befristete Projekte werden Projektmittel akquiriert. Darüber hinaus erhalten wir Mittelzuwendungen nach § 58 Abs. 1 AO. Besondere, individuelle Dienstleistungen sowie Fort-und Weiterbildungen sind kostenpflichtig.
Der Paritätische Baden-Württemberg finanziert sich in erster Linie durch seine Mitgliedsbeiträge. Im Rahmen einer institutionellen Förderung erhält er vom Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg einen Zuschuss für seine spitzenverbandliche Tätigkeit. Für zeitlich befristete Projekte werden Projektmittel akquiriert. Darüber hinaus erhalten wir Mittelzuwendungen nach § 58 Abs. 1 AO. Besondere, individuelle Dienstleistungen sowie Fort-und Weiterbildungen sind kostenpflichtig.
Kodex für die Durchführung von Projekten beim Paritätische Landesverband Baden-Württemberg sowie der Werkstatt Parität.
Projektpolitik
Der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg e.V. nutzt Projektförderungen zur Umsetzung seines satzungsgemäßen Auftrages.
Er hat sich in seinem Grundwertepapier folgenden Zielen verpflichtet:
- die Umgestaltung der Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit aktiv mitzugestalten,
- neue Formen Sozialer Arbeit zu ermöglichen,
- die Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen untereinander zu fördern,
- Netzwerke zur Gestaltung Sozialer Arbeit zu bilden und zu fördern.
Er bewirbt sich um Projekte, wenn die Inhalte der Förderprogramme in engem Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen Auftrag stehen und zur Erreichung seiner oben genannten Verbandsziele förderlich sind.
Danach werden Projektentwicklungen des Hauses nach folgenden Kriterien geprüft:
- das Projekt fördert die Innovation auf einem Feld der Sozialen Arbeit
- das Projekt stärkt die Vernetzung in einem Feld Sozialer Arbeit
- das Projekt fördert die Trägerentwicklung im Verbandsbereich des Paritätischen
- das Projekt fördert die Personalentwicklung in der Landesgeschäftsstelle, den Regionalgeschäftsstellen, Tochterunternehmen und Mitgliedsorganisationen
Bei der Prüfung, ob ein Projektantrag eingereicht wird, geht es nicht nur um strategisch relevante Projekte, sondern auch darum, ob der Paritätische bzw. die Werkstatt PARITÄT und die in Frage kommenden Projektpartner und Projektpartnerinnen über die wirtschaftlichen, strukturellen und fachlichen Voraussetzungen zur qualifizierten Abwicklung und Zielerreichung der Projekte verfügen oder diese mit einem kalkulierbaren Risiko herstellen können.
Projektpartner und Projektpartnerinnen
Die Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen in den Projekten sollen in der Regel Mitgliedsorganisationen des Paritätische sein. Sofern es der Förderaufruf vorschreibt oder insofern es für eine positive Bewertung des Projektantrags förderlich ist, können aber auch Kooperationen mit Kommunen, Jobcentern, wissenschaftlichen Instituten, Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen sowie weiteren Organisationen der freien Wohlfahrtspflege eingegangen werden.
Handelt es sich um ein Kooperationsprojekt mit einem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege bzw. um ein Projekt der LIGA Baden-Württemberg oder anderer Organisationen, die im Zuge des Vorhabens Ziele im Sinne des Satzungszwecks des Paritätischen unterstützen, können auch diese selbst oder deren angeschlossenen Organisationen Projektpartner und Projektpartnerin werden. Die Anzahl der Teilprojekte, die jeder Organisation zugedacht wird, wird vor der Antragstellung mit den kooperierenden Organisationen vereinbart.
Die Möglichkeit, dass Mitgliedsorganisationen an Projektvorhaben partizipieren können, soll möglichst breit im Verband kommuniziert werden.
Es werden dazu interne Ausschreibungen für alle Mitglieder durchgeführt, Absprachen in den Fachgruppen stattfinden oder Beteiligungsaufrufe über die Informationsmedien des Landesverbandes oder der Werkstatt PARITÄT geschaltet. Gehen mehr Bewerbungen ein als Fördermittel zur Verfügung stehen, wählen die Bereichsleitungen die qualifiziertesten Bewerbungen aus.
Hierbei ist zu beachten, dass allgemeine Anforderungen des Fördergebers sowie besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen der Fördervorhaben, wie etwa zeitliche Abläufe des Antragsverfahrens, zu Beschränkungen bei Bekanntmachungen sowie der Auswahl möglicher Projektpartner und Projektpartnerinnen führen können. Dies trifft besonders auch bei der Durchführung von Projekten zu, die ausschließlich in einem regionalen Bezug durchgeführt werden sollen. Zur Absicherung der Gesamtverantwortung des Landesverbandes bzw. der Werkstatt PARITÄT ist es notwendig, dass Projektpartner und Projektpartnerinnen ihre wirtschaftliche, fachliche und administrative Leistungsfähigkeit in angemessener Form darlegen und zusichern.
Projektumsetzung
Projekte werden nach den geltenden Qualitätsstandards durchgeführt.
Dazu gehören:
- eine qualifizierte Projektanalyse gestützt auf festgelegte Analyseinstrumente
- eine qualifizierte Projektplanung über festgelegte Planungshilfen
- eine qualifizierte Projektausführung mit festgelegten Anforderungen an die Dokumentation und das Controlling
- eine qualifizierte Projektevaluation mit der Bewertung des Zielerreichungsgrades
- und ggf. der Suche nach Ursachen für Abweichungen
Folgeprojekte
Wird vom Fördergeber die Möglichkeit eingeräumt, dass ein laufendes Projekt fast oder geringfügig unverändert weiterbewilligt wird, erfolgt dies, wenn durch Fördergeber nichts anderes verlangt wird, mit denselben Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen. Es erfolgt dann keine Bekanntmachung und keine interne Ausschreibung der Teilprojekte und Standorte.
Nachrücker in Projekten
Wird vom Fördergeber die Möglichkeit eingeräumt, dass ein laufendes Projekt oder ein Folgeprojekt einen weiteren Projektpartner oder Projektpartnerin aufnehmen kann, erfolgt die Aufnahme in Absprache mit der jeweiligen Bereichsleitung. Diese macht die Beteiligungsmöglichkeit in geeigneter Weise unter ihren Mitgliedsorganisationen bekannt und ermittelt den neuen Projektpartner, die neue Projektpartnerin.
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Freigabe durch Vorstand am 16.03.2017
Kodex für die Durchführung von Projekten beim Paritätische Landesverband Baden-Württemberg sowie der Werkstatt Parität.
Projektpolitik
Der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg e.V. nutzt Projektförderungen zur Umsetzung seines satzungsgemäßen Auftrages.
Er hat sich in seinem Grundwertepapier folgenden Zielen verpflichtet:
- die Umgestaltung der Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit aktiv mitzugestalten,
- neue Formen Sozialer Arbeit zu ermöglichen,
- die Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen untereinander zu fördern,
- Netzwerke zur Gestaltung Sozialer Arbeit zu bilden und zu fördern.
Er bewirbt sich um Projekte, wenn die Inhalte der Förderprogramme in engem Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen Auftrag stehen und zur Erreichung seiner oben genannten Verbandsziele förderlich sind.
Danach werden Projektentwicklungen des Hauses nach folgenden Kriterien geprüft:
- das Projekt fördert die Innovation auf einem Feld der Sozialen Arbeit
- das Projekt stärkt die Vernetzung in einem Feld Sozialer Arbeit
- das Projekt fördert die Trägerentwicklung im Verbandsbereich des Paritätischen
- das Projekt fördert die Personalentwicklung in der Landesgeschäftsstelle, den Regionalgeschäftsstellen, Tochterunternehmen und Mitgliedsorganisationen
Bei der Prüfung, ob ein Projektantrag eingereicht wird, geht es nicht nur um strategisch relevante Projekte, sondern auch darum, ob der Paritätische bzw. die Werkstatt PARITÄT und die in Frage kommenden Projektpartner und Projektpartnerinnen über die wirtschaftlichen, strukturellen und fachlichen Voraussetzungen zur qualifizierten Abwicklung und Zielerreichung der Projekte verfügen oder diese mit einem kalkulierbaren Risiko herstellen können.
Projektpartner und Projektpartnerinnen
Die Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen in den Projekten sollen in der Regel Mitgliedsorganisationen des Paritätische sein. Sofern es der Förderaufruf vorschreibt oder insofern es für eine positive Bewertung des Projektantrags förderlich ist, können aber auch Kooperationen mit Kommunen, Jobcentern, wissenschaftlichen Instituten, Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen sowie weiteren Organisationen der freien Wohlfahrtspflege eingegangen werden.
Handelt es sich um ein Kooperationsprojekt mit einem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege bzw. um ein Projekt der LIGA Baden-Württemberg oder anderer Organisationen, die im Zuge des Vorhabens Ziele im Sinne des Satzungszwecks des Paritätischen unterstützen, können auch diese selbst oder deren angeschlossenen Organisationen Projektpartner und Projektpartnerin werden. Die Anzahl der Teilprojekte, die jeder Organisation zugedacht wird, wird vor der Antragstellung mit den kooperierenden Organisationen vereinbart.
Die Möglichkeit, dass Mitgliedsorganisationen an Projektvorhaben partizipieren können, soll möglichst breit im Verband kommuniziert werden.
Es werden dazu interne Ausschreibungen für alle Mitglieder durchgeführt, Absprachen in den Fachgruppen stattfinden oder Beteiligungsaufrufe über die Informationsmedien des Landesverbandes oder der Werkstatt PARITÄT geschaltet. Gehen mehr Bewerbungen ein als Fördermittel zur Verfügung stehen, wählen die Bereichsleitungen die qualifiziertesten Bewerbungen aus.
Hierbei ist zu beachten, dass allgemeine Anforderungen des Fördergebers sowie besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen der Fördervorhaben, wie etwa zeitliche Abläufe des Antragsverfahrens, zu Beschränkungen bei Bekanntmachungen sowie der Auswahl möglicher Projektpartner und Projektpartnerinnen führen können. Dies trifft besonders auch bei der Durchführung von Projekten zu, die ausschließlich in einem regionalen Bezug durchgeführt werden sollen. Zur Absicherung der Gesamtverantwortung des Landesverbandes bzw. der Werkstatt PARITÄT ist es notwendig, dass Projektpartner und Projektpartnerinnen ihre wirtschaftliche, fachliche und administrative Leistungsfähigkeit in angemessener Form darlegen und zusichern.
Projektumsetzung
Projekte werden nach den geltenden Qualitätsstandards durchgeführt.
Dazu gehören:
- eine qualifizierte Projektanalyse gestützt auf festgelegte Analyseinstrumente
- eine qualifizierte Projektplanung über festgelegte Planungshilfen
- eine qualifizierte Projektausführung mit festgelegten Anforderungen an die Dokumentation und das Controlling
- eine qualifizierte Projektevaluation mit der Bewertung des Zielerreichungsgrades
- und ggf. der Suche nach Ursachen für Abweichungen
Folgeprojekte
Wird vom Fördergeber die Möglichkeit eingeräumt, dass ein laufendes Projekt fast oder geringfügig unverändert weiterbewilligt wird, erfolgt dies, wenn durch Fördergeber nichts anderes verlangt wird, mit denselben Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen. Es erfolgt dann keine Bekanntmachung und keine interne Ausschreibung der Teilprojekte und Standorte.
Nachrücker in Projekten
Wird vom Fördergeber die Möglichkeit eingeräumt, dass ein laufendes Projekt oder ein Folgeprojekt einen weiteren Projektpartner oder Projektpartnerin aufnehmen kann, erfolgt die Aufnahme in Absprache mit der jeweiligen Bereichsleitung. Diese macht die Beteiligungsmöglichkeit in geeigneter Weise unter ihren Mitgliedsorganisationen bekannt und ermittelt den neuen Projektpartner, die neue Projektpartnerin.
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Freigabe durch Vorstand am 16.03.2017